leistungen
Sie sparen mit unserem Buchhaltungsservice Geld, Zeit und Nerven.
Sie müssen sich keine teuren Softwarelösungen anschaffen, die Sie jährlich aktualisieren müssen.
Sie müssen sich nicht selbst in komplizierte buchhalterische Fachfragen einarbeiten.
Sie müssen nicht zeitaufwändig auf dem Arbeitsmarkt nach Fachkräften suchen.
Sie zahlen nur geleistete Arbeitszeiten: keinerlei Krankheitstage, Urlaub oder andere Fehlzeiten.
Sie erhalten Ihre Leistungen stets zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wir sind für Sie stets aktuell informiert über die neuesten gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, regelmäßige fachliche Weiterbildungsmaßnahmen sind für uns selbstverständlich!
Wir übernehmen alle Leistungen gemäß § 6 Steuerberatungsgesetz. Dazu zählen in erster Linie die Buchungsvorgänge im laufenden Geschäftsbetrieb sowie die laufenden Lohnabrechnungen.
Fall Sie darüber hinaus Dienstleitungen benötigen, die über diejenigen des § 6 Steuerberatungsgesetz hinausgehen, können wir Ihnen einen Steuerberater empfehlen, mit dem wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Für ein persönliches und unverbindliches Erstgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir informieren Sie dabei kostenlos über unser Leistungsspektrum und Honorar sowie über die auf Ihre betrieblichen Bedürfnisse zugeschnittenen Leistungen des Buchhaltungsservice Heine.
Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns zur Vereinbarung eines Informationsgesprächs!